Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen von FlyChiemgau

FlyChiemgau.de • Inhaber Siegfried Heinrich oder Piloten verpflichten sich, die in der Anmeldung oder im Flugticket namentlich genannte Person im doppelsitzigen Gleitsegel als Passagier zu befördern.

Die nachfolgend aufgeführten Beförderungsbedingungen erkenne ich durch meine persönliche Unterschrift auf dem Beförderungsvertrag vor Flugbeginn an.

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Die beiden Einzelunternehmer Siegfried Heinrich und Daniela Freutsmiedl handeln unter dem Namen „FlyChiemgau“ (im Folgenden „Veranstalter“) und bieten Tandemflüge (begleitete Flüge im Gleitschirmdoppelsitzer) an. Die Tandemflüge werden von ihnen persönlich oder durch von ihnen eingesetzte selbstständige Hilfspiloten (auch staatlich lizenzierte Tandempiloten) durchgeführt. Die genannten Tandempiloten sind Veranstalter und Vertragspartner des Fluggastes. Der im Flugticket genannte Tandempilot gilt als Vertragspartner. Das Flugticket muss vor dem Tandemflug vom Piloten und vom Fluggast unterschrieben werden.

2. Vertragsabschluss mit Minderjährigen
Wenn es sich bei dem Kunden oder Teilnehmer um eine minderjährige Person handelt, so erfordert der Vertragsabschluss zwischen dem Veranstalter und dem minderjährigen Fluggastes die schriftliche Einwilligung/Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Fluggastes.
3. Widerrufsrecht
Der Fluggast kann jederzeit ohne weitere Kosten von seinem gebuchten Termin zurücktreten (Anruf oder E-Mail). Bei einem Rücktritt oder einer Umbuchung von weniger als 24Std vor dem Termin wird eine Servicegebühr von 50€ fällig.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Die angeführten Preise des Veranstalters enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
4.2. Zahlungen sind in Bar (vor Flugantritt) zu entrichten oder haben mittels Überweisung auf das Bankkonto des Veranstalters zu erfolgen, sofern nichts anders vereinbart ist.
5. Berechtigung zur Teilnahme an Tandemflügen
5.1. Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, die über ein Körpergewicht von mindestens 30 Kilogramm verfügen und die auch im Übrigen über die körperliche und geistige Eignung zur Teilnahme an einem Tandemflug verfügen. Folgende Gründe schließen einen Tandemflug aus gesundheitlichen Gründen aus: Herz- oder Kreislauferkrankungen, Gleichgewichtsstörungen, Nervenerkrankungen, Schwangerschaft, Drogenmissbrauch und auch alle Erkrankungen, die die Flugtauglichkeit beeinträchtigen.
5.2. Der Teilnehmer darf bei Flugantritt nicht unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen.
6. Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
6.1. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen (wie etwa witterungsbedingte Gründe oder die Erkrankung des Tandempiloten) kurzfristig gegen volle Erstattung des bereits bezahlten Betrages zu entrichten.
6.4.  Im allgemeinen besteht bei Terminverschiebung oder Ausfall des Fluges aufgrund höherer Gewalt kein Anspruch auf Schadenersatz, Rückerstattung oder Erstattung sonstiger entstandener Aufwendungen. Ein Anspruch auf Nachholung des Fluges bleibt bestehen.
6.5. Die Flugdauer ist abhängig von verschiedenen Faktoren, welche nicht vom Piloten beeinflussbar sind. Darunter zählen u.a. das Gewicht des Fluggastes, Wind und Wetter. Somit gibt es keine 100%ige Garantie auf bestimmte Flugzeiten. Es besteht dahingehend keine Schadensersatzpflicht seitens FlyChiemgau oder des eingesetzten Piloten.
7. Ausrüstung
7.1 Die komplette Tandemausrüstung (Gurtzeug, Helm) für den Fluggast wird von FlyChiemgau oder dem eingesetzten Piloten kostenfrei gestellt. Diese Ausrüstung wird vor jedem Flug vom eingesetzten Piloten auf Tauglichkeit überprüft.
7.2 Der Fluggast verpflichtet sich dazu der Witterung und der Gegebenheiten entsprechende Bekleidung zu tragen. Hierzu zählt auch knöchelhohes Schuhwerk.
7.3 Wir weisen darauf hin das es zur Verschmutzung und/oder Beschädigung der Bekleidung und/oder der mitgeführten Gegenständen kommen kann. Der Veranstalter übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
8. Verhalten des Fluggastes
8.1. Der Fluggast ist verpflichtet den Anweisungen des Piloten in allen Phasen des Fluges, insbesondere bei Start und Landung Folge zu leisten.
8.2. Die Anreise in das Fluggelände erfolgt auf Kosten des Fluggastes. Die Kosten für das Bergbahnticket sind vom Fluggast selbst zu tragen außer die Kosten sind ausdrücklich im gebuchten Angebot enthalten.
9. Gefahren
9.1. Aufgrund gerichtlicher Entscheidungen muss der Veranstalter darauf hinweisen, dass es beim Gleitschirmfliegen / Paragleiten im Tandem – etwa beim Starten, im Flug oder beim Landen, durch Stolpern oder anderem Fehlverhalten – natürlich auch zu Unfällen oder Verletzungen kommen kann. Veranstalter und Piloten verpflichten sich, dieses Risiko so gering wie möglich zu halten.
9.2. Der Passagier handelt auf eigene Gefahr. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass durch die Teilnahme am Flugbetrieb ein erhöhtes Risiko für Gesundheit, Leben und Eigentum des Passagiers entstehen kann.
9.3. Zusätzlich zur notwendigen Ausrüstung mitgeführte Gegenstände (z.B.  Schmuck, Handy, Brille, Fotoapparat) können beschädigt werden und unterliegen nicht der Haftung durch den Veranstalter oder Piloten.
9.4. Es ist immer der jeweilige Pilot für die Durchführung des Fluges verantwortlich. Der Pilot garantiert dem Teilnehmer mit seiner Unterschrift das Vorhandensein sämtlicher gesetzlich vorgeschriebener Versicherungen. Dies beinhaltet insbesondere eine persönliche Haftpflichtversicherung für Tandemflüge.
10. Rechtsbeziehungen
10.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2. Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
10.3. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, so bleibt die Wirksamkeit in allen übrigen Punkten unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft erweisen. Grabenstätt, den 01.August 2020                                                          FlyChiemgau.de  ©  FlyChiemgau  • Siegfried Heinrich